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Covid-19 Schutzkonzept

Aktualisiert: 13. Mai 2020

Ab dem 11. Mai hat der Bund die Einschränkungen des Sport- und Trainingsbetriebes wieder gelockert. Der SFZ Vorstand hat für die eingeschränkte Wiederaufnahme des geführten SFZ Schwimmtrainings ein Schutzkonzept erarbeitet. Das Schutzkonzept orientiert sich an dem des Schweizerischen Schwimmverbandes. Die Athleten des SFZ Schwimmtrainings werden direkt über die weiteren und notwendigen Massnahmen informiert.


Das Schutzkonzept wird mit dem Betreiber des Hallenbad Altstetten für eine regelkonforme Umsetzung abgestimmt.


SFZ Schutzkonzept herunterladen


 

Für die individuelle und eigenverantwortliche Trainingsdurchführung der Sportfreunde gelten die allgemeinen Bestimmungen des Bundes (Covid-19 Verordnung 2, Art. 6 Veranstaltungen und Betriebe, Absatz 4).


Erlaubt sind: Sportaktivitäten ohne Körperkontakt von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 5 Personen

Des Weiteren empfiehlt der Vorstand die orientierende Anwendung des Schutzkonzept-Empfehlungen von Swiss Triathlon.



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